Haftpflichtversicherung

Sach-, Personen- und / oder Vermögensschäden, die durch den Betrieb Ihrer
Photovoltaik-Anlage verursacht werden könnten, sollten auf jeden Fall im Rahmen
einer Haftpflichtversicherung abgesichert werden. Für diese Schäden haften Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB § 823) als Eigentümer bzw. Betreiber mit
Ihrem gesamten Vermögen.

Welche Haftpflichtversicherung Sie brauchen, oder in welchem evtl. bereits bestehenden
Haftpflichtvertrag Sie Ihre PV-Anlage mitversichern können
[erfahren Sie hier]