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Haftpflichtversicherung
Sach-, Personen- und / oder Vermögensschäden, die durch den Betrieb Ihrer Photovoltaik-Anlage verursacht werden könnten, sollten auf jeden Fall im Rahmen einer Haftpflichtversicherung abgesichert werden. Für diese Schäden haften Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB § 823) als Eigentümer bzw. Betreiber mit Ihrem gesamten Vermögen.
Welche Haftpflichtversicherung Sie brauchen, oder in welchem evtl. bereits bestehenden Haftpflichtvertrag Sie Ihre PV-Anlage mitversichern können [erfahren Sie hier]
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